Handwerksmeister/in, Teil IV

Die Teilnehmer/innen bereiten sich auf die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung vor. Sie lernen die betriebliche Ausbildung didaktisch und methodisch qualifiziert durchzuführen. Dazu erwerben sie insbesondere pädagogisches und psychologisches Grundwissen, Kenntnisse im Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie Methoden der Vermittlung und Ausbildung.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 780,00 €

förderfähig

Unterricht

06.03.2025 - 22.05.2025

Di., Do: 18.00 - 21.15 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 80 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Max Planck-Str. 17

78532 Tuttlingen

Lehrsaal

Kontakt

Tina Blessing

Tel. 07461 9290-24

blessing--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 117102-0

Sie lernen, die betriebliche Ausbildung didaktisch und methodisch qualifiziert durchzuführen. Dazu erwerben sie insbesondere pädagogisches und psychologisches Grundwissen. Das vermittelte Wissen im Arbeits- und Berufsbildungsrecht befähigt die Teilnehmer, Rechtsfälle in der Ausbildungspraxis informiert anzugehen.

Inhalt Handlungsfelder

  • 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • 2. Ausbildung vorbereiten und Einstellungen von Auszubildenden durchführen
  • 3. Ausbildung durchführen
  • 4. Ausbildung abschließen

Die Meisterprüfung - Theorie und Praxis - findet im Anschluss an den Lehrgang statt.

Voraussetzung

Personen, die eine erfolgreiche Gesellenprüfung gemäß § 31 HwO oder eine Abschlußprüfung gemäß § 34 BBiG in einem Ausbildungsberuf abgelegt haben.

Abschluss

Meisterprüfung Teil IV bzw. Ausbildungsberechtigung

Hinweis

Anmeldegebühr für Teile III und IV: 50 € Diese Prüfungsgebühren berechnen sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz.

Lehrplan

Weitere Informationen zur Meisterprüfung/Zulasssung finden Sie hier.


AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)/Aufstiegs-BAföG: Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmenkosten, Unterhaltsbedarf etc.).

Förderfähige Personen sind Personen, die eine Aufstiegsfortbildung mit anerkanntem Abschluss anstreben, z.B.: Meisterausbildung, Techniker-Ausbildung oder Fachwirte.

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Landratsamt oder "online" unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Bildungszeit: Die Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes (BzG BW). Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die ein- oder mehrtägig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.

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