Handwerksmeister/in, Teil III

Die Handwerksmeister/innen haben in Deutschland einen hohen Stellenwert. Um die Funktion als Meister/in umfassend ausüben zu können, benötigt der/die Meister/in auch kaufmännische Kompetenzen. In diesem Teil der Meistervorbereitungslehrgänge erlernen Sie Kenntnisse aus dem Rechnungswesen und im wirtschaftlichen Handeln. Wenn Sie alle Fachteile der Meistervorbereitungslehrgänge absolviert haben, verfügen Sie über ein profundes technisches Können und gute kaufmännische Kenntnisse.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 2.070,00 €

förderfähig

Unterricht

07.10.2025 - 13.06.2026

Online: Di./Do.: 18.00-21.15 Uhr + Präsenz: 2 Wochenblöcke Mo.-Fr.: 8.00-14.50 Uhr

Blended Learning

Lehrgangsdauer 270 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

78532 Tuttlingen

Online Unterricht

Kontakt

Tina Blessing

Tel. 07461 9290-24

blessing--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 117113-0

Der Teilzeit-Lehrgang wird in einer neuen Lernform als "Blended Learning" angeboten, bei der die Vorteile von E-Learning und Präsenzveranstaltungen kombiniert werden. Gerne senden wir Ihnen vorab einen Zeitplan mit den Online- und Präsenzzeiten zu.

Inhalt Handlungsfelder

  • 1. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • 2. Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • 3. Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Die Meisterprüfung findet im Anschluss an den Lehrgang statt.

Bei einem zusätzlichen Besuch eines Moduls aus den Wahlpflichthandlungsbereichen ("Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen" oder "Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen" oder "Buchhaltung im Handwerksbetrieb" oder "Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen"), erwerben Sie den Abschluss zum/zur "Geprüften Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung (HWO)".

Information

Hinweis für Interessenten mit Berufsabschluss Chirurgiemechaniker/-in: Durch eine Kooperation der Kreishandwerkerschaft Tuttlingen und der Beruflichen Bildungsstätte Tuttlingen GmbH wird ein Kombi-Kurs "Handwerksmeister Chirurgiemechanik (HWK) & Industriemeister Medizintechnik (IHK)" bundesweit einmalig angeboten. Informationen unter folgendem Link: https://www.bbt-tut.de/de/bildungsangebot/meistervorbereitungslehrgaenge-und-seminare-fuer-fuehrungskraefte/kombi-kurs-industriemeister-medizintechnik-ihk-handwerksmeister-chirurgiemechanik-hwk-906

Voraussetzungen

Personen, die eine erfolgreiche Gesellenprüfung gemäß § 31 HwO oder eine Abschlußprüfung gemäß § 34 BBiG in einem Ausbildungsberuf abgelegt haben.

Abschluss

Meisterprüfung Teil III, HWK-Prüfung

Hinweis

Anmeldegebühr für Teile III und IV: 50 € Diese Prüfungsgebühren berechnen sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz. Hinweis für Interessenten mit Berufsabschluss Chirurgiemechaniker/-in:

Durch eine Kooperation der Kreishandwerkerschaft Tuttlingen und der Beruflichen Bildungsstätte Tuttlingen GmbH wird ein Kombi-Kurs "Handwerksmeister Chirurgiemechanik (HWK) & Industriemeister Medizintechnik (IHK)" bundesweit einmalig angeboten.

Lehrplan

Weitere Informationen zur Meisterprüfung/Zulasssung finden Sie hier.


AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)/Aufstiegs-BAföG: Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmenkosten, Unterhaltsbedarf etc.).

Förderfähige Personen sind Personen, die eine Aufstiegsfortbildung mit anerkanntem Abschluss anstreben, z.B.: Meisterausbildung, Techniker-Ausbildung oder Fachwirte.

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Landratsamt oder "online" unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Bildungszeit: Die Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes (BzG BW). Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die ein- oder mehrtägig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.

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