Dieser Abschluss hilft, die Position im Betrieb zu festigen bzw. sich neue berufliche Perspektiven zu erarbeiten.
Im Lehrgang werden die gemäß Berufsbild für die Prüfung erforderlichen theoretischen Kenntnisse vermittelt und die bereits vorhandenen praktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten individuell ergänzt und erweitert.
Inhalt
Fachtheoretischer Teil (510 UE)
Arbeitsmethodik (lernen zu lernen)
Grundlagen Elektro und Physik
Fachrechnen, Fachzeichnen, Werkstoffkunde, Fertigungstechnik, Arbeitsplanung und Montagetechnik
CNC-Technik
Technologie, Steuerungstechnik (Elektropneumatik und SPS)
Wirtschaft und Sozialkunde
Fachpraktischer Teil (380 UE)
Einstieg Metallbearbeitung (Sägen, Biegen, Feilen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden)
Arbeiten im Produktionsumfeld
Grundlagen manueller und maschineller Bearbeitung von unterschiedlichen Materialien
Maschinelle Bearbeitung, wie Drehen und Fräsen
Herstellen und Montage von Baugruppen inkl, justieren, verschrauben und verstiften
Steuerungstechnik: Pneumatik
Prüfungsvorbereitung
Wiederholung prüfungsrelevanter Themen
Prüfungssimulation
Voraussetzung
Gesetzliche Grundlage
Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Zulassungsvoraussetzungen
Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erhalten, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden.
Dauer der Berufstätigkeit
Bei einer Regelausbildungsdauer von 2 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die IHK nimmt eine Einzelprüfung vor.