Diese gesetzlichen Verpflichtungen kann der Arbeitgeber/Führungskraft im Unternehmermodell selber umsetzen. Das Unternehmermodell Grundseminar gibt den Kleinbetrieben (bis 50 Mitarbeiter) im Hinblick auf den Arbeitsschutz, einen Überblick zu den gesetzlichen Verpflichtungen.
Inhalt
- Grundlagen und Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Die Berufsgenossenschaft – Sozialversicherung und Dienstleister
- Wirtschaftliche Aspekte von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Nutzen des Arbeitsschutzes für den Betrieb
- Verantwortung des Unternehmens und der Führungskräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Grundlagen des technischen Arbeitsschutzes
- Mitarbeiter in den Arbeitsschutz führen
- Lernerfolgskontrolle und Abschlussdiskussion
Die Seminare sind von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anerkannt und finden unter Mitwirkung eines TAB (Technischen Aufsichts-Beamten) der BG statt.
Voraussetzungen
Unternehmer/innen oder Geschäftsführer/innen aus Betrieben mit 1 bis 50 Beschäftigten. In Ausnahmefällen kann auch ein verantwortlicher Betriebsleiter / eine verantwortliche Betriebsleiterin mit schriftlicher Pflichtenübertragung nach DGUV Vorschrift 2 teilnehmen.
Bei Teilnahme des/der Betriebsleiters/in ist eine "Pflichtenübertragung" notwendig.
Das Formular kann bei der BBT unter Tel. 07461/9290-24 angefordert werden.