Diese gesetzlichen Verpflichtungen kann der Arbeitgeber/Führungskraft (Unternehmer) im Unternehmermodell selber umsetzen. Das Aufbauseminar für branchenübergreifende Betriebe gibt den Kleinbetrieben (bis 50 Mitarbeiter) im Hinblick auf den Arbeitsschutz branchenübergreifende Arbeitshilfen und zeigt auf, wann ein Betriebsarzt erforderlich ist.
Inhalte
Dazu gehören insbesondere die Themen:
- Organisation ds Arbeitsschutzes
- Gefährdungsbeurteilung
- Aufgaben und Stellung des Betriebsarztes
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Technischer Arbeitsschutz
- Umgang mit Gefahrstoffen
Die Seminare sind von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anerkannt und finden unter Mitwirkung eines TAB (Technischen Aufsichts-Beamten) und eines Betriebsarztes der BG statt.
Voraussetzungen
Sie können das Aufbauseminar nur buchen, wenn Sie bereits ein Grundseminar absolviert haben und das Seminar nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Andernfalls muss das Grundseminar erneut besucht werden.
Unternehmer/innen oder Geschäftsführer/innen aus Betrieben mit 1 bis 50 Beschäftigten. In Ausnahmefällen kann auch ein verantwortlicher Betriebsleiter / eine verantwortliche Betriebsleiterin mit schriftlicher Pflichtenübertragung nach DGUV Vorschrift 2 teilnehmen.
Bei Teilnahme des/der Betriebsleiters/in ist eine "Pflichtenübertragung" notwendig.
Das Formular kann bei der BBT unter Tel. 07461/9290-24 angefordert werden.