Angebotsnummer 117624-0
Mit den erweiterten und vertieften Kenntnissen der besonderen Fertigungsprozesse von chirurgischen Instrumenten, der betrieblichen Organisation und der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge sowie den Kenntnissen über Personalführung sind Sie eine wichtige Führungskraft im Betriebsprozess.
Inhalt
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO):
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken, Ausbildung durchführen und abschließen.
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Teil A):
Rechtsbewusstes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln, Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, Zusammenarbeit im Betrieb, Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten - Handlungsspezifische Qualifikationen (Teil B):
- Handlungsbereich Technik: Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik
- Handlungsbereich Organisation: Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement
Information
Geprüfte Industriemeister/-innen, Fachrichtung Medizintechnik sind qualifiziert, um Fach- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Zur Vorbereitung auf den Industriemeister-Lehrgang empfehlen wir folgenden berufsbegleitenden Lehrgang:
Warm-up-Lehrgang (Mathe & Physik), Teilzeit.
Bei einer Anmeldung nach Abschluss des Industriemeisters in der BBT, gewähren wir Ihnen für den nächstmöglichen Starttermin "Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)" einen Preisnachlass auf die Lehrgangskosten des "Geprf. Techn. Betriebswirt (IHK)".
Voraussetzungen
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen: (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, als Werkzeugmechaniker /-in, Einsatzgebiet Instrumententechnik oder Chirurgiemechaniker, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und Nachweis AEVO-Prüfung 2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Abs. 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben. (4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
IHK-Prüfung: "Geprüfte/r Industriemeister/in, Fachrichtung Medizintechnik (IHK)" Meisterbrief mit Befähigungsnachweis nach der Ausbildereignungsverordnung
Hinweis
Anmeldegebühr: 100,00 EUR
Prüfungsgebühr Industriemeister: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Prüfungsgebühr AEVO: Handwerkskammer Konstanz
DIHK-Skripte: ca. 300,00 EUR
Eigene Lernmittel: ca. 200,00 EUR