Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4.1 für die Elektrofachkraft
Der Unternehmer ist gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes, § 4.1 der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) dazu verpflichtet, seine Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über Sicherheitsmaßnahmen und Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen. Besonders bei elektrotechnischem Personal erhält diese Unterweisungspflicht einen besonderen Stellenwert.
ausreichend freie Plätze
Details
Gebühren
Kurs: 285,00 €
förderfähig
Unterricht
30.04.2025
08:00 - 15:45 Uhr
Vollzeit
Lehrgangsdauer 8 Std. (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Tuttlingen