Elektrofachkraft in der Industrie für Metallberufe - Auffrischung zum Fachkundeerhalt

Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs. 5) und die DIN VDE 1000-10 schreiben vor, dass in der Elektrotechnik tätige Personen ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten und in bestimmten Abständen Schulungen besuchen müssen, um den Fachkundeerhalt sicherzustellen.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 590,00 €

förderfähig

Unterricht

23.09.2025 - 24.09.2025

8.00 bis 15.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 16 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Salam Zarour

Tel. 07461 9290-25

zarour--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 117694-0

Dieser Lehrgang ist speziell für die Kursteilnehmer der Zusatzqualifikation "Elektrofachkraft in der Industrie (IHK)" konzipiert und sollte alle drei Jahre durchgeführt werden, da sich der Stand der Technik sowie die Normen und Sicherheitsvorschriften laufend ändern.

Inhalte:

  • Neue VDE-Vorschriften/Sicherheitsvorschriften
  • Anpassungen der Verordnungen und einschlägigen Normen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Praktische Übungen
  • Technische Neuerungen, geänderte Verfahrensweisen
  • Erfahrungsaustausch/Besprechung von Praxisproblemen
  • Abschlusstest als Kenntnisnachweis

Voraussetzungen

Dieser Kurs richtet sich an Personen, die die Zusatzqualifikation "Elektrofachkraft in der Industrie (IHK)" erfolgreich abgeschlossen haben.

Abschluss

BBT - Zertifikat: "Auffrischungskurs zum Fachkundeerhalt - Elektrofachkraft in der Industrie"

Lehrplan

Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30 %, bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70 %. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Nicht gefördert werden: Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften

Zertifizierung