Elektrotechnischer Auffrischungskurs für Mechatroniker

Mechatroniker werden als Elektrofachkraft beschäftigt. Aus diesem Grund sollten Mechatroniker mindestens alle drei Jahre eine Auffrischung erhalten. Begründet ist dies in Verordnungen und Normen, wie im §2 Abs.5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Norm DIN VDE 1000-10.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 590,00 €

förderfähig

Unterricht

23.09.2025 - 24.09.2025

ganztägig 8.00 - 15.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 16 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Salam Zarour

Tel. 07461 9290-25

zarour--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 117695-0

In der Elektrotechnik tätige Personen müssen ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten oder sich regelmäßig fortbilden indem sie z.B. in bestimmten Abständen Schulungen besuchen.
Elektrofachkräfte müssen die erforderliche Fachkunde erhalten und stetig ausbauen, weil sich der Stand der Technik und die einschlägigen Normen laufend ändern.
So kann bereits nach einem Jahr ohne Fortbildung der Fachkundeerhalt gefährdet sein.

Dieser Kurs ist speziell auf Mechatroniker zugeschnitten und eignet sich als Unterstützung für Arbeitgeber, damit sie ihrer Führungsverantwortung nachkommen können.

Inhalte:

  • Neue VDE-Vorschriften/Sicherheitsvorschriften
  • Anpassungen der Verordnungen und einschlägigen Normen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Praktische Übungen
  • Technische Neuerungen, geänderte Verfahrensweisen
  • Erfahrungsaustausch/Besprechung von Praxisproblemen

Ziel

Fachkundeerhalt als Elektrofachkraft

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung als Mechatroniker

Abschluss

BBT - Zertifikat Auffrischungskurs zum Fachkundeerhalt Mechatroniker

Lehrplan

Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30 %, bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70 %. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Nicht gefördert werden: Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften

Zertifizierung