Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO Wiederholungsschulung
Die Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO darf nur durch verantwortliche Fachkräfte durchgeführt werden, die eine entsprechende Zertifizierung nachweisen können. In den Lehrgängen lernen Sie die Vorschriften und SP-Richtlinien kennen und arbeiten mit den erforderlichen Mess-und Prüfgeräten, die für die praktische Prüfung im Betrieb notwendig sind.
ausgebucht
Garantierte Durchführung
Details
Gebühren
Kurs: 525,00 €
förderfähig
Unterricht
28.01.2025 - 29.01.2025
08.00-15.45 Uhr
Vollzeit
Lehrgangsdauer 18 Std. (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Max Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen
Kfz-Werkstatt