Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO Wiederholungsschulung
Die Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO darf nur durch verantwortliche Fachkräfte durchgeführt werden, die eine entsprechende Zertifizierung nachweisen können. In den Lehrgängen lernen Sie die Vorschriften und SP-Richtlinien kennen und arbeiten mit den erforderlichen Mess-und Prüfgeräten, die für die praktische Prüfung im Betrieb notwendig sind.
ausreichend freie Plätze
Details
Gebühren
Kurs: 525,00 €
förderfähig
Unterricht
27.03.2025 - 28.03.2025
08.00-15.45 Uhr
Vollzeit
Lehrgangsdauer 18 Std. (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Tuttlingen