Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO, Erstschulung
Die Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO darf nur durch verantwortliche Fachkräfte durchgeführt werden, die eine entsprechende Zertifizierung nachweisen können. In den Lehrgängen lernen Sie die Vorschriften und SP-Richtlinien kennen und arbeiten mit den erforderlichen Mess-und Prüfgeräten, die für die praktische Prüfung im Betrieb notwendig sind.
ausreichend freie Plätze
Details
Gebühren
Kurs: 825,00 €
förderfähig
Unterricht
11.11.2025 - 14.11.2025
08.00-15.30 Uhr
Vollzeit
Lehrgangsdauer 36 Std. (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Tuttlingen