Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvoltsystemen, Stufe 3S

Dieser Lehrgang ist die ideale Weiterbildung nach dem Lehrgang "Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvolt-Systemen im spannungsfreien Zustand, Stufe 2S". In diesem Lehrgang werden Sie zum Experten für Arbeiten an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen wie Kleinserienfahrzeuge, Busse, verunfallte Fahrzeuge und - zum Teil - LKW und Zugmaschinen. Sie lernen das Arbeiten unter Spannung und an HV-Energiespeichern nach DGUV Information 209-093 (Stand: 8/2021).

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 675,00 €

förderfähig

Unterricht

26.11.2025 - 28.11.2025

08.00-15.45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 27 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Nicolina Schilling

Tel. 07461 9290-14

schilling--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 117771-0

Inhalte:

  • Fach- und Führungsverantwortung
  • Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen
  • Elektrotechnische Arbeiten nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3  und DIN VDE 0105-100
  • HV-Konzept und Fahrzeugtechnik, sicherheitstechnische Anforderungen gem. Federal ECE Regel 100
  • Werkzeuge und einzusetzende Schutz-, Prüf- und Hilfsmittel
  • Absichern der Arbeitsbereiche
  • Kennzeichnung der Fahrzeuge, an denen unter Spannung stehende Teile erreichbar sind
  • Prüfmittel
  • Spezifische nichtelektrische Gefährdungen, z.B. chemische Gefährdungen, Brand- und Explosionsgefahren
  • Praktische Übungen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und HV-Energiespeichern

Die Schulungsinhalte wurden unter Leitung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erarbeitet und abgestimmt mit Vertretern der zuständigen Fachausschüssen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sowie Vertretern des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK).

Voraussetzungen

- Fachkundiger nach DGUV Information 209-093 (Stand: 8/2021) - Mindestalter: 18 Jahre Für die Firmenbestellung ist eine Kopie der folgenden Unterlagen erforderlich: - Untersuchungsbescheinigung G25 (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten - Ausbildung Erste-Hilfe (1-tägig, inkl. Herz-/ Lungenmassage Schulung) nachzuweisen

Abschluss

TAK-Zertifikat (Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes)

Weitere Information

Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs entspricht Stufe 3S der DGUV Information 209-093 und berechtigt Sie dazu: - an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen selbstständig und sicher zu arbeiten, - HV-Komponenten wie Fahrmotoren oder Energiespeicher im spannungslosen Zustand zu wechseln, - die Fehlersuche an nicht zwangsläufig berührungssicher ausgeführten HV-Komponenten (mit berührungssicheren Prüfadaptern) durchzuführen und - an unter Spannung stehenden Teilen von Energiespeichern zu arbeiten.

Lehrplan

TAK - Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30 %, bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70 %. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Nicht gefördert werden: Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften

Zertifizierung