Sachkundenachweis: Kfz-Klima-Anlagen
Die Klimaschutzverordnung sieht vor, dass jeder, der Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten will, einen Sachkundenachweis vorlegen muss (nach §5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung). In diesem Tageslehrgang lernen Sie alle relevanten Themen für den Nachweis praxisnah kennen. So werden z.B. an einer Kraftfahrzeug-Klimaanlage der Kältekreislauf und die Bauteile einer Kälteanlage erklärt. In der Werkstatt werden Service- und Wartungsarbeiten mit Fehlersuche am Kraftfahrzeug durchgespielt und die hierfür notwendigen Geräte und Werkzeuge erläutert. Ebenfalls vermittelt werden die neuen Verordnungen und Richtlinien der Abfallgesetzgebung auf europäischer Ebene. Hinweis: Kältemittel können nur noch nach Vorlage eines Sachkundenachweises bestellt werden.
ausreichend freie Plätze
Details
Gebühren
Kurs: 265,00 €
förderfähig
Unterricht
30.04.2025
08.00-16.30 Uhr
Vollzeit
Lehrgangsdauer 10 Std. (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Max Planck-Str. 17
78532 Tuttlingen
Kfz-Werkstatt