Angebotsnummer 117814-0
Der Lehrgang zum/zur Geprüften Industriemeister/in, Fachrichtung Mechatronik baut auf die fachlichen Qualifikationen der Teilnehmer/innen auf und ergänzt diese durch Führungs- und Methodenkompetenz, so dass diese ihrer Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf im Betrieb und ihrer Prozessverantwortung gerecht werden können.
Inhalt
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO):
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken, Ausbildung durchführen und abschließen.
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Teil A):
Rechtsbewusstes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln, Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, Zusammenarbeit im Betrieb, Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten - Handlungsspezifische Qualifikation (Teil B):
- Handlungsbereich Technik: Systemintegration, Technische Applikationen, Kundenunterstützung und Service
- Handlungsbereich Organisation: Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement
Information
Zur Vorbereitung auf den Industriemeister-Lehrgang empfehlen wir folgenden berufsbegleitenden Lehrgang:
Warm-up-Lehrgang (Mathe & Physik), Teilzeit.
Bei einer Anmeldung nach Abschluss des Industriemeisters in der BBT, gewähren wir Ihnen für den nächstmöglichen Starttermin "Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)" einen Preisnachlass auf die Lehrgangskosten des "Geprf. Techn. Betriebswirt (IHK)".
Voraussetzungen
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Mechatroniker/-in oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
3. Nachweis AEVO-Prüfung
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik gemäß § 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
IHK-Prüfung: "Geprüfte/r Industriemeister/in, Fachrichtung Mechatronik (IHK)" Meisterbrief mit Befähigungsnachweis nach der Ausbildereignungsverordnung
Hinweis
Anmeldegebühr: 100,00 EUR
Prüfungsgebühr Industriemeister: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Prüfungsgebühr AEVO: Handwerkskammer Konstanz
DIHK-Skripte: ca. 300,00 EUR
Eigene Lernmittel: ca. 200,00 EUR