Handwerksmeister/in, Chirurgiemechanik, Teil I (Kombi-Kurs Modul D)

Durch eine Kooperation der Kreishandwerkerschaft Tuttlingen und der Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH wird dieser Kombi-Kurs bundesweit einmalig angeboten. Sollten Sie bereits den Meistertitel zum Industriemeister Medizintechnik (IHK) vorweisen, so können Sie mit dem Abschluss des Modul D (Handwerksmeister/in Teil I) zusätzlich den Titel Handwerksmeister Chirurgiemechanik (HWK) erlangen.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 1.990,00 €

förderfähig

Unterricht

25.11.2027 - 14.03.2028

Di., Do. 18.00 -21.15 Uhr, Sa. 8.00-14.30 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 160 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Max Planck-Str. 17

78532 Tuttlingen

Lehrsaal/EDV

Kontakt

Tina Blessing

Tel. 07461 9290-24

blessing--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 117862-0

Inhalt

Projektarbeit - Herstellung eines chirurgischen Instruments

- CAD-Konstruktion des Projekts mit SolidWorks
- Herstellen eines Entwurfs
- QM, QS, Technische Dokumentation, Validierung, DIN EN ISO 13485, MDR (Medical Device Regulation) mit Bezug auf die Projektarbeit

Praktische Vorbereitung in der Werkstatt auf die Meisterprüfung

- Meisterprüfungsprojekt (Entwicklung und Fertigung eines kundenspezifischen Instruments)
- Situationsprüfung (Umarbeiten oder Bearbeiten eines vorhandenen chirurgischen Instruments)

Voraussetzungen

Erfolgreich abgelegter Handwerksmeister Chirurgiemechanik Teile 2-4 oder Meistertitel " Geprüfte/r Industriemeister/in, Fachrichtung Medizintechnik (IHK)".

Abschluss

"Handwerksmeister Chirurgiemechanik (HWK)" unter der Voraussetzung, dass Sie bereits den Abschluss "Geprüfte/r Industriemeister/in, Fachrichtung Medizintechnik (IHK)" haben.

Hinweis

Diese Prüfungsgebühren berechnen sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz. Anmeldegebühr: 50 EUR (Die Anmeldegebühr wird einmalig erhoben) Eigene Lernmittel: ca. 100,00 EUR

Lehrplan

Weitere Informationen zur Meisterprüfung/Zulasssung finden Sie hier.


AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)/Aufstiegs-BAföG: Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmenkosten, Unterhaltsbedarf etc.).

Förderfähige Personen sind Personen, die eine Aufstiegsfortbildung mit anerkanntem Abschluss anstreben, z.B.: Meisterausbildung, Techniker-Ausbildung oder Fachwirte.

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Landratsamt oder "online" unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



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