Geprüfte/r Industrietechniker/in (IHK)

Termin:
Zeiten: Mo./Mi. 18.00-21.15 Uhr, Fr. 15.30 - 20.30 Uhr, Sa. 8.00 - 14.30 Uhr (Info-Termin: Uhrzeit / Raum)
Umfang: 1150 Unterrichtseinheiten
  • 8.750,00 €
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Geprüfte Industrietechniker/innen (IHK) erwerben die Fähigkeit, zielgerichtete und verantwortungsvolle Lösungen für technische Problemstellungen in Industrieunternehmen zu entwickeln. Als Industrietechniker/in (IHK) verfügen Sie über umfangreiche praxisbezogene Kenntnisse zu mechatronischen Systemen, zur Fertigungs- und Automatisierungstechnik, wie auch zur Konstruktion und Änderung von Produkten und Betriebsmitteln.
Darüber hinaus werden im Lehrgang betriebswirtschaftliche, rechtliche und methodische Grundlagenkenntnisse vermittelt.
Für Fachkräfte aus den Bereichen Metall und Elektrotechnik bietet sich mit der praxisbezogenen Weiterbildung zum/zur Geprüften Industrietechniker/in (IHK) die Möglichkeit, an einer beruflichen Weiterbildung mit technischem Schwerpunkt teilzunehmen. Ebenfalls angesprochen sind Studienabbrecher, die eine mindestens zweijährige Berufspraxis vorweisen können.
Inhalt
Lern- und Arbeitsmethodik
Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen

Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen, Kommunikation und Methoden:  Methodenkompetenz, Ideenfindung, Ideenbewertung und Problemlösung - Betriebswirtschaftliche Grundlagen - Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Produkthaftungsrecht, EU-Maschinenrichtlinien - Interne und externe Kundenorientierung - Unternehmenskultur und Umgangsformen - Globalisierung
Mathematik und Naturwissenschaften:  Technische Mathematik - Physikalische Grundlagen - Technische Mechanik
Technologie und Industrial Engineering: Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik - Werkstofftechnologie - Mess- und Prüftechnik - Grundlagen der Materialwirtschaft - Technische Dokumentation und Qualitätssicherung - Prozessautomatisierung - Industrielle Informations- und Kommunikationsmedien
Anwendungskompetenz Maschinentechnik

Angewandte Konstruktion: Konstruktionselemente - CAD - Festigkeitsberechnungen - Maschinensicherheit - Energieeffizienz - Simulationsmethoden
Mechatronische Systeme: Antriebstechnik - Steuerungstechnik - Regelungstechnik - Messsysteme
Angewandte Fertigungs- und Automatisierungstechnik: Fertigungsverfahren - Fertigungsanlagen - Robotic - Inbetriebnahme - Wartung und Instandhaltung
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren, der der Fachrichtung Metall oder
2. Elektrotechnik zugeordnet werden kann, oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren, der der Fachrichtung Metall oder
4. Elektrotechnik zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
5. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
6. den Erwerb von mindestens 60 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
7. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zum Prüfungsteil "Anwendungskompetenz Maschinentechnik" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. im in Absatz 1 Nummer 1 genannten Fall ein Jahr Berufspraxis, in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 5 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Zum Prüfungsteil "Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch" ist zuzulassen, wer den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, nachweist.

(4) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industrietechnikers (IHK) oder einer Geprüften Industrietechnikerin (IHK) nach § 1 Absatz 2 aufweisen.

(5) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Geprüfte/r Industrietechniker/in (IHK)
Anmeldegebühr: 100,00 EUR
Prüfungsgebühr Industrietechniker: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
DIHK-Lernmittel: ca. 200,00 EUR
8.750,00 €

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Mein Ansprechpartner

Tina Blessing
E-Mail: blessing@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-24