Geprüfte/r Industriemeister/in, Fachrichtung Medizintechnik (IHK) inkl. AEVO

Termin:
Zeiten: Mo.,Mi: 18.00-21.15 Uhr, Sa. 08.00-14.30 Uhr
Umfang: 1050 Unterrichtseinheiten
  • 5.850,00 €
Gebührenhinweis beachten
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Geprüfte Industriemeister/innen stellen als berufserfahrene technische Führungskräfte, aufbauend auf die betriebliche Facharbeiterausbildung, als Werkzeugmechaniker/in, Einsatzgebiet Instrumententechnik oder Chirurgiemechaniker/in, eine wichtige Säule im modernen medizintechnischen Fertigungsbetrieb dar.

Mit den erweiterten und vertieften Kenntnissen der besonderen Fertigungsprozesse von chirurgischen Instrumenten, der betrieblichen Organisation und der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge sowie den Kenntnissen über Personalführung sind Sie eine wichtige Führungskraft im Betriebsprozess.
Inhalt


Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO):Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken, Ausbildung durchführen und abschließen.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Teil A):Rechtsbewusstes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln, Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, Zusammenarbeit im Betrieb, Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen (Teil B):
Handlungsbereich Technik: Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik
Handlungsbereich Organisation: Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, als Werkzeugmechaniker /-in, Einsatzgebiet Instrumententechnik oder Chirurgiemechaniker, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und Nachweis AEVO-Prüfung
2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Abs. 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
IHK-Prüfung: "Geprüfte/r Industriemeister/in, Fachrichtung Medizintechnik (IHK)"
Meisterbrief mit Befähigungsnachweis nach der Ausbildereignungsverordnung
Anmeldegebühr: 100,00 EUR
Prüfungsgebühr Industriemeister: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Prüfungsgebühr AEVO: Handwerkskammer Konstanz
DIHK-Skripte: ca. 300,00 EUR
Eigene Lernmittel: ca. 200,00 EUR
5.850,00 €

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Mein Ansprechpartner

Tina Blessing
E-Mail: blessing@bbt-tut.de
Telefon: 07461 9290-24