Ausbilderlehrgang (AEVO) Teilzeit

Die Teilnehmer/innen bereiten sich auf die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung vor. Sie lernen die betriebliche Ausbildung didaktisch und methodisch qualifiziert durchzuführen. Dazu erwerben sie insbesondere pädagogisches und psychologisches Grundwissen, Kenntnisse im Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie Methoden der Vermittlung und Ausbildung.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 780,00 €

förderfähig

Unterricht

06.03.2025 - 22.05.2025

Di./Do.: 18.00-21.15 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 80 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Max Planck-Str. 17

78532 Tuttlingen

Lehrsaal

Kontakt

Tina Blessing

Tel. 07461 9290-24

blessing--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 117103-0

Das vermittelte Wissen und ein erfolgreicher Abschluss befähigt die Teilnehmer/innen als Ausbilder/in zu arbeiten.

Inhalt

Handlungsfelder:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen

Als Ausbilder/-in haben Sie jedoch neben dem arbeitspädagogischen Nachweis in Form des Ausbilderscheins zusätzlich die persönliche und berufliche Eignung nachzuweisen.

Voraussetzung

Mitarbeiter/innen aller Wirtschaftsbereiche, die sich auf die Ausbilder-Eignungsprüfung vorbereiten.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 30 BBiG nachweist, d.h.

1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit der Berufspraxis nachweist, oder
2. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf
entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder
3. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die den Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht entsprechen, die fachliche Eignung nach Anhören der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer widerruflich zuerkennen.

Abschluss

Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Hinweis

Prüfungsgebühr nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz.

Förderung

ESF Plus Fachkursförderung:

Seit 2021 werden ausgewählte Fachkurse durch das ESF Plus Förderprogramm bezuschusst. Teilnehmende können bis zu 30 % Förderung erhalten, Personen über 55 Jahre oder ohne Berufsabschluss sogar bis zu 70 %. Förderberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.

Ausgeschlossen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Beschäftigte rechtlich selbstständiger Unternehmen mit öffentlichen Mitteln können jedoch gefördert werden. Mehr Informationen unter www.esf-bw.de.

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