Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023 sowie Räumungshelfer nach §10ArbSchG
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen umfassenden Schutz seiner Beschäftigten sicherzustellen. So ist gemäß ASR A2.2 eine ausreichende Zahl von Beschäftigten mit der Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen, dies sind in der Regel 5% der Beschäftigten in einem Betrieb und bei erhöhter Brandgefahr entsprechend mehr.
ausreichend freie Plätze
Details
Gebühren
Kurs: 195,00 €
Unterricht
28.03.2025
Fr., 8.00 - 12.05 Uhr
Vollzeit
Lehrgangsdauer 5 Std. (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Tuttlingen