Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023 sowie Räumungshelfer nach §10ArbSchG

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen umfassenden Schutz seiner Beschäftigten sicherzustellen. So ist gemäß ASR A2.2 eine ausreichende Zahl von Beschäftigten mit der Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen, dies sind in der Regel 5% der Beschäftigten in einem Betrieb und bei erhöhter Brandgefahr entsprechend mehr.

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 195,00 €

Unterricht

21.11.2025

Fr., 8.00 - 12.05 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 5 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Salam Zarour

Tel. 07461 9290-25

zarour--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 117873-0

Weiter sind gemäß §10 ArbSchG qualifizierte Mitarbeitende zur Unterstützung bei Räumungen zu benennen. Die Brandschutz- und Evakuierungshelfer stellen somit einen entscheidenden Baustein Ihres betrieblichen Brandschutzes dar, weshalb Sie deren Ausbildung nicht dem Zufall überlassen sollten. Profitieren Sie daher von der langjährigen Erfahrung unseres Experten, der Ihre Mitarbeitende unter anderem gemäß den Vorgaben der DGUV Information 205-023 in Theorie und Praxis umfassend für die Sicherheit Ihres Unternehmens schult.

Hinweis: Gemäß DGUV-Grundsatz wird empfohlen, die Ausbildung zur Auffrischung der Kenntnisse alle 3-5 Jahre zu wiederholen. Dieser Lehrgang dient auch als Auffrischungslehrgang.

Inhalte:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Grundlagen der Evakuierung
  • Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praktische Erläuterungen und Löschübungen am Löschtrainer

Information

Keine Voraussetzungen

Abschluss

BBT-Zertifikat