CAD/CNC mit SolidCAM

Dieser Kurs vermittelt umfangreiche und komplexe Kenntnisse zur Definition und Simulation von Bearbeitungsvorgängen mit der Software "SolidCAM". Zudem ist dieser Kurs auch Bestandteil der Qualifizierung zur "Industriefachkraft CNC/CAM (IHK)" - Modul 7.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 700,00 €

förderfähig

Unterricht

28.10.2025 - 03.11.2025

Mo-Do: 08.00-15.45 Uhr, Fr: 08.00-12.05 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 40 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Max Planck-Str. 17

78532 Tuttlingen

CAD/CNC

Kontakt

Tina Blessing

Tel. 07461 9290-24

blessing--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 117725-0

Inhalt

Grundsätzliches zu SolidCAM 

  • Vorgehensweise
  • Einstellungen, Benutzeroberfläche

Vorbereitung für die NC-Jobs

  • Auswahl Postprozessor
  • Nullpunktdefinition
  • Rohteildefinition
  • Fertigteildefinition

Erstellen von NC-Jobs

  • Planfräsen
  • Profilfräsen
  • Taschenfräsen
  • Nutenfräsen
  • Bohrungen
  • Senkungen

Werkzeugverwaltung

  • Auswahl von Werkzeugen
  • Definition der Werkzeuge
  • Technologie in der Werkzeugverwaltung
  • Vorschub, Drehzahl, Sonderfunktionen

Mehrseitenbearbeitung

  • Definition von Nullpunkten bei der Mehrseitenbearbeitung
  • Auswahl der Geometrie
  • Erstellen versch. Jobs bei der Mehrseitenbearbeitung
  • Bearbeiten von verschiedenen Projekten mit SolidCAM Prüfung

Voraussetzungen
CNC-Grundkenntnisse und SolidWorks-Grundkurs

Abschluss

BBT-Zertifikat

Hinweis

Der Lehrgang ist nach AZAV geprüft, daher ist eine Förderung über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter möglich.

Förderung

Der Lehrgang ist nach AZAV geprüft, daher ist eine Förderung über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter möglich.

ESF Plus Fachkursförderung:

Seit 2021 werden ausgewählte Fachkurse durch das ESF Plus Förderprogramm bezuschusst. Teilnehmende können bis zu 30 % Förderung erhalten, Personen über 55 Jahre oder ohne Berufsabschluss sogar bis zu 70 %. Förderberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.

Ausgeschlossen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Beschäftigte rechtlich selbstständiger Unternehmen mit öffentlichen Mitteln können jedoch gefördert werden. Mehr Informationen unter www.esf-bw.de.

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