Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Grundmodul (Blockunterricht)
Nach DGUV Vorschrift 3 (Grundsatz 303-001) müssen Elektrofachkräfte die Sicherheitsbestimmungen und möglichen Gefahren kennen, um übertragene Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Auf Grundlage der Handwerksordnung haben Sie die Möglichkeit, sich zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" weiterzubilden und erwerben damit eine Qualifikation, die es insbesondere Fachkräften mit gewerblich-technischen Berufen erlaubt, festgelegte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen oder Elektrogeräten fachgerecht und sicher durchzuführen.
ausreichend freie Plätze
Details
Gebühren
Kurs: 695,00 €
förderfähig
Unterricht
03.04.2025 - 29.04.2025
08:00 - 16:30 Uhr, (Unterrichtstage: 03.+04.+28.+29.04.2025)
Vollzeit
Lehrgangsdauer 40 Std. (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Tuttlingen