Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Grundmodul (Blockunterricht)

Nach DGUV Vorschrift 3 (Grundsatz 303-001) müssen Elektrofachkräfte die Sicherheitsbestimmungen und möglichen Gefahren kennen, um übertragene Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Auf Grundlage der Handwerksordnung haben Sie die Möglichkeit, sich zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" weiterzubilden und erwerben damit eine Qualifikation, die es insbesondere Fachkräften mit gewerblich-technischen Berufen erlaubt, festgelegte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen oder Elektrogeräten fachgerecht und sicher durchzuführen.

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 695,00 €

förderfähig

Unterricht

23.06.2025 - 01.07.2025

08:00 - 16:30 Uhr (Unterrichtstage: 23.+24.+30.06.+01.07.2025)

Blockunterricht

Lehrgangsdauer 40 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Salam Zarour

Tel. 07461 9290-25

zarour--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 117679-0

Für die Qualifizierung müssen Sie das Grundmodul und ein Aufbaumodul erfolgreich besuchen, das Ihrem Tätigkeitsprofil entspricht. Die BBT bietet ein Aufbaumodul für "Steuerungstechnik" und ein Aufbaumodul "Branchenübergreifend" an.

Hinweis: Für die anschließende Bestellung im Betrieb zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist eventuell eine betriebliche Fachausbildung, durch die VEFK notwendig.

Inhalte nach DGUV Vorschrift 3:

  • Grundlagen der Elektrotechnik mit praktischen Übungen
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
  • Erste Hilfe-Grundlagen bei Unfällen durch den elektrischen Strom
  • Verantwortungsvoller Umgang
  • Betriebsspezifische, elektrotechnischen Anforderungen

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Personen aus verschiedenen Branchen können sich als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" weiterbilden lassen, z.B. Küchenmonteure, Hausmeister, Maschinenbediener, Einrichter, Servicepersonal, Mitarbeiter im Betrieb, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung: Grundmodul zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Hinweis: Die Grundausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" setzt sich folgendermaßen zusammen: - BBT- Grundmodul, 40 Unterrichtseinheiten mit Abschlussprüfung - BBT- Aufbaumodul, 40 Unterrichtseinheiten mit Abschlussprüfung Wichtig: Das IHK-Zertifikat "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erhalten Sie erst, wenn Sie beide Module erfolgreich abgeschlossen haben.

Förderung

Berufliche Fortbildung ist auch ein Anliegen der Europäischen Union. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bietet daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ein "Förderprogramm Fachkurse" an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr um 30% reduziert werden kann. Sollten Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. während des Kurses vollenden, kann die Kursgebühr um 70% reduziert werden. Für Kursteilnehmende ohne Berufsabschluss, können unabhängig vom Alter die Kursgebühren um 70% reduziert werden. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.