Elektrofachkraft in der Industrie (IHK) für Metallberufe (Teilzeit)
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von einer Elektrofachkraft errichtet, geändert oder instandgehalten werden. Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer aufgrund seiner Ausbildung, Erfahrungen und Kenntnisse mit den Sicherheitsvorschriften vertraut ist und mögliche Gefahren erkennen kann.
ausreichend freie Plätze
Details
Gebühren
Kurs: 3.950,00 €
förderfähig
Unterricht
07.11.2025 - 31.05.2026
Fr: 13.50-17.00 Uhr, Sa: 08.00-15.45 Uhr + 5 Wochenblöcke
Teilzeit
Lehrgangsdauer 360 Std. (à 45 Minuten)
Lehrgangsort
Tuttlingen