Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft einfache elektrotechnische Arbeiten durchführen.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 385,00 €

förderfähig

Unterricht

28.07.2025 - 29.07.2025

8.00 - 15.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 16 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Salam Zarour

Tel. 07461 9290-25

zarour--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 117685-0

In diesem Lehrgang lernen Sie die theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnisse und welche Aufgaben Sie übernehmen können. Zu den klassischen Tätigkeiten einer EuP gehören:

  • das Betätigen von Leitungsschutzschaltern,
  • das Rücksetzen von Notausgeräten oder Schutzeinrichten wie Motorschutzrelais,
  • der Wechsel von Leuchtmitteln sowie von Sicherungseinsätzen. 

Nach dem Lehrgang ist eine praktische Unterweisung in die Aufgaben im Betrieb notwendig.

Inhalte:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren des elektrischen Stroms für den menschlichen Organismus
  • Rechtsgrundlagen der DGUV Vorschrift 3
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
  • Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
  • Tätigkeiten einer EuP
  • Abschlusstest zum Kenntnisnachweis

Voraussetzungen

Dieser Kurs richtet sich an Personen, die im Betrieb einer Elektrofachkraft unterstellt sind.

Abschluss

BBT-Zertifikat

Förderung

Berufliche Fortbildung ist auch ein Anliegen der Europäischen Union. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bietet daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ein "Förderprogramm Fachkurse" an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr um 30% reduziert werden kann. Sollten Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. während des Kurses vollenden, kann die Kursgebühr um 70% reduziert werden. Für Kursteilnehmende ohne Berufsabschluss, können unabhängig vom Alter die Kursgebühren um 70% reduziert werden. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.