Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvolt-Systemen im spannungsfreien Zustand, Stufe 2S

Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen darf nur ausführen, wer nach DGUV Information 209-093, Stufe 2S (Stand: 8/2021) qualifiziert ist. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Lehrgangs dürfen Sie HV-eigensichere Systeme spannungsfrei schalten und Arbeiten an spannungsfreien HV-Komponenten durchführen. Als geschulter Fachkundiger sind Sie außerdem dazu berechtigt, andere Mitarbeiter zu unterweisen, unterstützende Tätigkeiten an HV-Systemen unter Ihrer Aufsicht durchführen. Hinweis: HV-eigensicher bedeutet, dass durch technische Maßnahmen am Fahrzeug ein vollständiger Berührungs- und Lichtbogenschutz gegenüber dem HV-System gewährleistet ist.

ausreichend freie Plätze

Garantierte Durchführung

Details

Gebühren

Kurs: 598,00 €

förderfähig

Unterricht

01.09.2025 - 02.09.2025

08.00-15.45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 18 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Nicolina Schilling

Tel. 07461 9290-14

schilling--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 117749-0

Inhalte:

  • Elektrotechnische Grundkenntnisse
  • Alternative Kraftstoffe und Antriebe
  • HV-Konzept und Kraftfahrzeugtechnik
  • Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von HV-Fahrzeugen
  • Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
  • Fachverantwortung
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen
  • Definition "HV-eigensicheres Fahrzeug"
  • Allgemeine Sicherheitsregeln
  • Praktisches Vorgehen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und -Systemen
  • Praktische Übungen und Demonstrationen

Die Schulungsinhalte wurden unter Leitung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erarbeitet und mit Vertretern der zuständigen Fachausschüssen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgestimmt, sowie Vertretern des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK).

Voraussetzungen

- Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Elektriker/in und Kfz-Mechatroniker/in mit Ausbildungsabschluss nach 1973 - Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in bzw. Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002 - Personen, die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Service-Techniker/in, Kfz-Meister/in oder ein Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik nachweisen können.

Abschluss

TAK-Zertifikat (Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes)

Partner

TAK - Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

Förderung

Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30 %, bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70 %. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Nicht gefördert werden: Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften