Geprüfte/r Industriemeister/in, Fachrichtung Metall (IHK) inkl. AEVO

Der Lehrgang bereitet auf neue Führungsaufgaben in einem Unternehmen vor. Geprüfte Industriemeister/innen nehmen vielfältige Fach-, Organisations- und Führungsaufgaben in der Produktion wahr. Das Tätigkeitsfeld der Industriemeister/innen ist vielseitig und umfangreich, die Einsatzmöglichkeiten erstrecken sich von der klassischen Führungsposition in der Produktion bis hin zur Besetzung von einzelnen Fachaufgaben im Unternehmen.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 5.950,00 €

förderfähig

Unterricht

21.02.2025 - 14.11.2026

Fr, Sa: 07.30-15.30 Uhr, (ONLINE: Info-Veranstaltung am 19.11.2024 um 18 Uhr, PRÄSENZ: 26.11.2024 um 18 Uhr)

Teilzeit

Lehrgangsdauer 1050 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Max Planck-Str. 17

78532 Tuttlingen

Lehrsaal

Kontakt

Tina Blessing

Tel. 07461 9290-24

blessing--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 117619-0

Inhalt

  • Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO): Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken, Ausbildung durchführen und abschließen
  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Teil A): Rechtsbewusstes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln, Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, Zusammenarbeit im Betrieb, Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Handlungsspezifische Qualifikationen (Teil B):
  • Handlungsbereich Technik: Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik
  • Handlungsbereich Organisation: Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und Nachweis AEVO-Prüfung
2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Abs. 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie berufs-praktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Information

Zur Vorbereitung auf den Industriemeister-Lehrgang empfehlen wir folgenden berufsbegleitenden Lehrgang: Warm-up-Lehrgang (Mathe & Physik), Teilzeit.

Bei einer Anmeldung nach Abschluss des Industriemeisters in der BBT, gewähren wir Ihnen für den nächstmöglichen Starttermin "Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)" einen Preisnachlass auf die Lehrgangskosten des "Geprf. Techn. Betriebswirt (IHK)".

Abschluss

IHK-Prüfung: "Geprüfte/r Industriemeister/in, Fachrichtung Metall (IHK)" Meisterbrief mit Befähigungsnachweis nach der Ausbildereignungsverordnung

Hinweis

Anmeldegebühr: 100,00 EUR

Prüfungsgebühr Industriemeister: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Prüfungsgebühr AEVO: Handwerkskammer Konstanz

DIHK-Skripte: ca. 300,00 EUR, Eigene Lernmittel: ca. 200,00 EUR

Partner

Klicken Sie auf weitere Informationen hier finden Sie noch mehr Hinweise zum Thema
- Zulassung zur Meisterprüfung
- Tätigkeitsnachweis (Mustervorlage)


Förderung

AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)/Aufstiegs-BAföG: Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmenkosten, Unterhaltsbedarf etc.). Förderfähige Personen sind Personen, die eine Aufstiegsfortbildung mit anerkanntem Abschluss anstreben, z.B.: Meisterausbildung, Techniker-Ausbildung oder Fachwirte. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Landratsamt oder "online" unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Bildungszeit: Die Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes (BzG BW). Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die ein- oder mehrtägig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.

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