Geprüfte/r Industrietechniker/in (IHK)

Geprüfte Industrietechniker/innen (IHK) erwerben die Fähigkeit, zielgerichtete und verantwortungsvolle Lösungen für technische Problemstellungen in Industrieunternehmen zu entwickeln. Als Industrietechniker/in (IHK) verfügen Sie über umfangreiche praxisbezogene Kenntnisse zu mechatronischen Systemen, zur Fertigungs- und Automatisierungstechnik, wie auch zur Konstruktion und Änderung von Produkten und Betriebsmitteln.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 8.950,00 €

förderfähig

Unterricht

14.03.2025 - 17.04.2027

Mo./Mi. 18.00-21.15 Uhr, Fr. 15.30 - 20.30 Uhr, Sa. 8.00 - 14.30 Uhr (Info-Termin: Uhrzeit / Raum)

Teilzeit

Lehrgangsdauer 1150 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Max Planck-Str. 17

78532 Tuttlingen

Lehrsaal/Steuerungstechnik

Kontakt

Tina Blessing

Tel. 07461 9290-24

blessing--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 117622-0

Darüber hinaus werden im Lehrgang betriebswirtschaftliche, rechtliche und methodische Grundlagenkenntnisse vermittelt.

Für Fachkräfte aus den Bereichen Metall und Elektrotechnik bietet sich mit der praxisbezogenen Weiterbildung zum/zur Geprüften Industrietechniker/in (IHK) die Möglichkeit, an einer beruflichen Weiterbildung mit technischem Schwerpunkt teilzunehmen. Ebenfalls angesprochen sind Studienabbrecher, die eine mindestens zweijährige Berufspraxis vorweisen können.

Inhalt

Lern- und Arbeitsmethodik

Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen

  • Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen, Kommunikation und Methoden:  Methodenkompetenz, Ideenfindung, Ideenbewertung und Problemlösung - Betriebswirtschaftliche Grundlagen - Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Produkthaftungsrecht, EU-Maschinenrichtlinien - Interne und externe Kundenorientierung - Unternehmenskultur und Umgangsformen - Globalisierung
  • Mathematik und Naturwissenschaften:  Technische Mathematik - Physikalische Grundlagen - Technische Mechanik
  • Technologie und Industrial Engineering: Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik - Werkstofftechnologie - Mess- und Prüftechnik - Grundlagen der Materialwirtschaft - Technische Dokumentation und Qualitätssicherung - Prozessautomatisierung - Industrielle Informations- und Kommunikationsmedien

Anwendungskompetenz Maschinentechnik

  • Angewandte Konstruktion: Konstruktionselemente - CAD - Festigkeitsberechnungen - Maschinensicherheit - Energieeffizienz - Simulationsmethoden
  • Mechatronische Systeme: Antriebstechnik - Steuerungstechnik - Regelungstechnik - Messsysteme
  • Angewandte Fertigungs- und Automatisierungstechnik: Fertigungsverfahren - Fertigungsanlagen - Robotic - Inbetriebnahme - Wartung und Instandhaltung

Voraussetzung

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren, der der Fachrichtung Metall oder
2. Elektrotechnik zugeordnet werden kann, oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren, der der Fachrichtung Metall oder
4. Elektrotechnik zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
5. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
6. den Erwerb von mindestens 60 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
7. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zum Prüfungsteil "Anwendungskompetenz Maschinentechnik" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. im in Absatz 1 Nummer 1 genannten Fall ein Jahr Berufspraxis, in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 5 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Zum Prüfungsteil "Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch" ist zuzulassen, wer den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, nachweist.

(4) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industrietechnikers (IHK) oder einer Geprüften Industrietechnikerin (IHK) nach § 1 Absatz 2 aufweisen.

(5) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Information

Zur Vorbereitung auf den Industrietechniker-Lehrgang empfehlen wir folgenden berufsbegleitenden Lehrgang:
Warm-up-Lehrgang (Mathe & Physik), Teilzeit.

Bei einer Anmeldung nach Abschluss des Industrietechnikers in der BBT, gewähren wir Ihnen für den nächstmöglichen Starttermin "Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)" einen Preisnachlass auf die Lehrgangskosten des "Geprf. Techn. Betriebswirt (IHK)".

Abschluss

Geprüfte/r Industrietechniker/in (IHK)

Hinweis

Anmeldegebühr: 100,00 EUR

Prüfungsgebühr Industrietechniker: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

DIHK-Lernmittel: ca. 200,00 EUR

Partner

Klicken Sie auf weitere Informationen hier finden
Sie noch mehr Hinweise zum Thema

- Zulassung zur Prüfung Merkblatt
- Tätigkeitsnachweis (Mustervorlage)



Förderung

AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)/Aufstiegs-BAföG: Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmenkosten, Unterhaltsbedarf etc.).

Förderfähige Personen sind Personen, die eine Aufstiegsfortbildung mit anerkanntem Abschluss anstreben, z.B.: Meisterausbildung, Techniker-Ausbildung oder Fachwirte.

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Landratsamt oder "online" unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Bildungszeit: Die Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes (BzG BW). Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die ein- oder mehrtägig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Anfahrt