Programmierkurs Drehen DIN/Traub

Dieser Kurs vermittelt umfassende Kenntnisse umfangreiche Kenntnisse in der Programmierung von CNC Steuerungen des Typs "Traub". Zudem ist dieser Kurs auch Bestandteil der Qualifizierung zur "Industriefachkraft CNC/CAM (IHK)" Modul 2. Begleitende Projektarbeiten in verschiedenen Schwierigkeitsgraden bereiten Sie optimal auf die Praxis vor.

ausgebucht

Garantierte Durchführung

Details

Gebühren

Kurs: 700,00 €

förderfähig

Unterricht

17.03.2025 - 21.03.2025

Mo-Do: 08.00-15.45 Uhr, Fr: 08.00-12.05 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 40 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Max Planck-Str. 17

78532 Tuttlingen

CAD/CNC

Kontakt

Tina Blessing

Tel. 07461 9290-24

blessing--at--bbt-tut.de

Details

Angebotsnummer 117626-0

Inhalt

  • Grundlagen
  • Null- und Bezugspunkte
  • Kartesisches Koordinatensystem
  • Bemaßungsarten
  • Werkzeugverwaltung
  • Programmaufbau
  • Konturbeschreibung Absolut/Inkremental
  • Winkelprogrammierung
  • Programmieren mit einer Achse und Winkel
  • Programmieren mit Winkel und unbekanntem Schnittpunkt
  • Übergangselemente Fasen/Runden
  • Beispiele Konturprogrammierung
  • Werkzeugwechselpunkte
  • Technologie
  • Schneidenradiuskompensation SRK
  • Längsschruppzyklus
  • Beispielprogramm
  • Einweisung in Traub Programmiersoftware
  • Übungen
  • Anfahrstrategien
  • Gewindestrehlzyklus
  • Einstiche
  • Komplette Übungen

Voraussetzungen

Mitarbeiter/innen mit praktischen Erfahrungen in der Metallbearbeitung

Abschluss

BBT-Zertifikat

Hinweis

Der Lehrgang ist nach AZAV geprüft, daher ist eine Förderung über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter möglich.

Förderung

Der Lehrgang ist nach AZAV geprüft, daher ist eine Förderung über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter möglich.

ESF Plus Fachkursförderung:

Seit 2021 werden ausgewählte Fachkurse durch das ESF Plus Förderprogramm bezuschusst. Teilnehmende können bis zu 30 % Förderung erhalten, Personen über 55 Jahre oder ohne Berufsabschluss sogar bis zu 70 %. Förderberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.

Ausgeschlossen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Beschäftigte rechtlich selbstständiger Unternehmen mit öffentlichen Mitteln können jedoch gefördert werden. Mehr Informationen unter www.esf-bw.de.

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