Sachkundenachweis: Kfz-Klima-Anlagen

Die Klimaschutzverordnung sieht vor, dass jeder, der Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten will, einen Sachkundenachweis vorlegen muss (nach §5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung). In diesem Tageslehrgang lernen Sie alle relevanten Themen für den Nachweis praxisnah kennen. So werden z.B. an einer Kraftfahrzeug-Klimaanlage der Kältekreislauf und die Bauteile einer Kälteanlage erklärt. In der Werkstatt werden Service- und Wartungsarbeiten mit Fehlersuche am Kraftfahrzeug durchgespielt und die hierfür notwendigen Geräte und Werkzeuge erläutert. Ebenfalls vermittelt werden die neuen Verordnungen und Richtlinien der Abfallgesetzgebung auf europäischer Ebene. Hinweis: Kältemittel können nur noch nach Vorlage eines Sachkundenachweises bestellt werden.

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 265,00 €

förderfähig

Unterricht

30.04.2025

08.00-16.30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 10 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Max Planck-Str. 17

78532 Tuttlingen

Kfz-Werkstatt

Kontakt

Nicolina Schilling

Tel. 07461 9290-14

schilling--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 117803-0

Inhalte:

  • Umweltauswirkungen
  • Europäische und nationale Gesetzgebung
  • Physikalische Grundlagen
  • Aufbau und Funktion der Klimaanlage
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen
  • Zukünftige Klimaanlagentechnologie
  • Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten (R134a, R1234yf)
  • Rückgewinnung von Kältemitteln (R134a, R1234yf)

Voraussetzung:
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf:
Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Kfz-Elektriker/in, Automobilmechaniker/in, Zweiradmechaniker/in, Karosseriebauer/in und Landmaschinenmechaniker/in, Kfz-Meister/-in

Dozent

Harald Frey

Abschluss

TAK-Zertifikat (Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) - Nachweis nach Vorgaben (EG) Nr. 307/2008 Das Zertifikat berechtigt Sie, Reparaturen und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen durchzuführen.

Förderung

Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30 %, bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70 %. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Nicht gefördert werden: Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften

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