Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO Wiederholungsschulung

Die Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO darf nur durch verantwortliche Fachkräfte durchgeführt werden, die eine entsprechende Zertifizierung nachweisen können. In den Lehrgängen lernen Sie die Vorschriften und SP-Richtlinien kennen und arbeiten mit den erforderlichen Mess-und Prüfgeräten, die für die praktische Prüfung im Betrieb notwendig sind.

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 525,00 €

förderfähig

Unterricht

16.09.2025 - 17.09.2025

08.00-15.45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 18 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Nicolina Schilling

Tel. 07461 9290-14

schilling--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 117759-0

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen und allgemeines Wissen
  • Vorschriften und Richtlinien
  • SP-Richtlinien und Durchführungsanweisungen
  • Technik der Fahrzeuge: Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen
  • Lenkung, Reifen, Räder, Bremsanlage (EG-Bremsanlage, ELB, Radbremsen)
  • Bremsenprüfstand - ASA Livestream + SP Adapter
  • Fußkraft- und Handkraftmessgerät
  • Lehren für die Überprüfung von Zugösen, Bolzen der Anhängerkupplung, Zugsattelzapfen, Sattelkupplungen
  • Prüfgerät zur Schließkraftmessung bei Fahrzeugtüren
  • Praktische Übungen, Einsatz von Mess-Prüfgeräten
  • Theoretische und praktische Prüfung

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Erstschulung sind Sie dazu verpflichtet, sich alle drei Jahre erneut schulen zu lassen, um die neuste Gesetzeslage zu kennen und auf dem Stand der Technik zu bleiben.

Voraussetzungen

Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Kfz-Elektriker/in, Karosserie- und Fahrzeugbauer/in, Metallbauer/in (Fachrichtung Fahrzeugbau), Landmaschinenmechaniker/in Hinweis: Ohne Gesellenprüfung können Sie als SP-Prüfer nicht durch die Innung anerkannt werden!

Abschluss

Teilnahmebescheinigung und Zertifikat der TAK (Akademie des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes)

Partner

TAK - Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

Förderung

Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30 %, bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70 %. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Nicht gefördert werden: Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften