Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4.1 für die EfkffT

Der Unternehmer ist gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes, § 4.1 der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) dazu verpflichtet, seine Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über Sicherheitsmaßnahmen und Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen. Besonders bei elektrotechnischem Personal erhält diese Unterweisungspflicht einen besonderen Stellenwert.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 195,00 €

förderfähig

Unterricht

02.07.2025

08:00 - 15:45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 8 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Salam Zarour

Tel. 07461 9290-25

zarour--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 117681-0

Inhalte:

  • Sensibilisierung zur Arbeitssicherheit
  • Arbeitsschutz/ BG
  • Sicherheitsunterweisung für Niederspannungsanlagen
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
  • Sicherheitsunterweisung zur DGUV Vorschrift 3
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung und die fünf Sicherheitsregeln
  • Erste Hilfe bei Stromunfällen
  • Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
  • Tätigkeiten einer EfkffT

Zielgruppe

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.

Abschluss

BBT- Zertifikat

Förderung

Berufliche Fortbildung ist auch ein Anliegen der Europäischen Union. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bietet daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ein "Förderprogramm Fachkurse" an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr um 30% reduziert werden kann. Sollten Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. während des Kurses vollenden, kann die Kursgebühr um 70% reduziert werden. Für Kursteilnehmende ohne Berufsabschluss, können unabhängig vom Alter die Kursgebühren um 70% reduziert werden. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.