Verantwortliche Elektrofachkraft- VEFK

In Betrieben mit einem elektrotechnischen Betriebsteil oder elektrotechnischem Personal muss die Fach- und Aufsichtsverantwortung klar geregelt sein. Wenn der Arbeitgeber dies aufgrund fehlender elektrotechnischer Qualifikation nicht selbst übernehmen kann, ist es zwingend erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) benannt wird. In dieser Schulung erhältst du einen rechtlichen Einstieg für diese Verantwortung und praxisnahe Arbeitshilfen, die dir bei der Umsetzung deiner künftigen Tätigkeiten helfen.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 695,00 €

förderfähig

Unterricht

23.10.2025 - 24.10.2025

08:00 - 15:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 16 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Tuttlingen

Kontakt

Salam Zarour

Tel. 07461 9290-25

zarour--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 117869-0

Inhalte:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen gem. DIN-VDE 1000-10, DIN- VDE 0105- 100, DGUV Vorschrift 1, DGUV- Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, ArbSchG,  BetrSichV
  • Unternehmerpflichten und Pflichtenübertragung
  • Betriebliche Organisation von Arbeitskräften im Bereich der Elektrotechnik
  • Mitarbeiterauswahl unter Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikationen
  • Mitarbeiterunterweisungen
  • Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebs- und Arbeitsanweisungen
  • Umgang bei Arbeiten unter Spannung (AuS)
  • Wiederkehrende Prüfungen und Erstprüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Umgang mit CE-Kennzeichnung und dem drohenden Verlust der Konformität
  • Nachrüstpflichten gemäß DGUV Vorschrift 3

Zielgruppe

Führungspersonen im Bereich der Elektrotechnik. Gemäß DIN VDE 1000-10 sind folgende Qualifikationen erforderlich: Eine elektrotechnische Fachkraft mit einem Abschluss als Meister, Techniker, Diplomingenieur, Bachelor oder Master.

Voraussetzungen

Elektrofachkräfte

Abschluss

BBT-Zertifikat

Förderung

Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30 %, bei Teilnehmenden über 55 Jahren um 70 %. Für Teilnehmende ohne Berufsabschluss um 70 %. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Nicht gefördert werden: Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden Beschäftigte von Transfergesellschaften