Vorbereitung auf die Externenprüfung für Metallberufe

Die Betriebe in Handwerk und Industrie benötigen heute in der Regel qualifizierte Fachkräfte mit einem anerkannten Berufsabschluss. Die BBT bietet deshalb un- und angelernten Arbeitskräften aus Handwerks- und Industriebetrieben die Möglichkeit, sich in einem berufsbegleitenden Lehrgang auf die Facharbeiter/innen-Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg vorzubereiten und noch einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 8.657,80 €

förderfähig

Unterricht

06.05.2025 - 18.12.2027

Di, Do: 18.00-21.15 Uhr, Sa: 7.30-14.15 Uhr (Sa. alle 14-Tage)

Teilzeit

Lehrgangsdauer 890 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Max Planck-Str. 17

78532 Tuttlingen

Metall-Werkstatt

Kontakt

Tina Blessing

Tel. 07461 9290-24

blessing--at--bbt-tut.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 117460-0

Dieser Abschluss hilft, die Position im Betrieb zu festigen bzw. sich neue berufliche Perspektiven zu erarbeiten.
Im Lehrgang werden die gemäß Berufsbild für die Prüfung erforderlichen theoretischen Kenntnisse vermittelt und die bereits vorhandenen praktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten individuell ergänzt und erweitert.

Inhalt

Fachtheoretischer Teil (510 UE)
Arbeitsmethodik (lernen zu lernen)
Grundlagen Elektro und Physik
Fachrechnen, Fachzeichnen, Werkstoffkunde, Fertigungstechnik, Arbeitsplanung und Montagetechnik
CNC-Technik
Technologie, Steuerungstechnik (Elektropneumatik und SPS)
Wirtschaft und Sozialkunde

Fachpraktischer Teil (380 UE)
Einstieg Metallbearbeitung (Sägen, Biegen, Feilen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden)
Arbeiten im Produktionsumfeld
Grundlagen manueller und maschineller Bearbeitung von unterschiedlichen Materialien
Maschinelle Bearbeitung, wie Drehen und Fräsen
Herstellen und Montage von Baugruppen inkl, justieren, verschrauben und verstiften
Steuerungstechnik: Pneumatik

Prüfungsvorbereitung
Wiederholung prüfungsrelevanter Themen
Prüfungssimulation

Voraussetzung
Gesetzliche Grundlage
Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Zulassungsvoraussetzungen
Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erhalten, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden.

Dauer der Berufstätigkeit
Bei einer Regelausbildungsdauer von 2 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die IHK nimmt eine Einzelprüfung vor.

Abschluss

Facharbeiter/innen-Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der IHK-Schwarzwald-Baar-Heuberg

Hinweis

Der Lehrgang ist nach AZAV geprüft, daher ist eine Förderung über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter möglich.

Förderung

Der Lehrgang ist nach AZAV geprüft, daher ist eine Förderung über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter möglich. Den Antrag auf Zulassung finden Sie unter "Weitere Informationen"

Anfahrt